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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bernhard Eder BE FLYERPROMOTION

1. Geltung
1.1 Die BE FLYERPROMOTION erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für
zukünftige Geschäftsbedingungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird;
Ebenso, wenn vom Kunden anderslautende AGBs verwendet werden, es sei denn,
diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

1.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,
die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
2.1 Basis für den Vertragsabschluß ist das jeweilige Angebot von BE
FLYERPROMOTION bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang
und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von BE FLYERPROMOTION
sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – freibleibend und unverbindlich.

2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen – wenn nichts anderes ausdrücklich
vereinbart- 2 Wochen ab dessen Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Auftrags durch BE FLYERPROMOTION zustande. Die Annahme hat
in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass BE
FLYERPROMOTION eindeutig zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund
des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden
bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche
änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2 Der Kunde wird BE FLYERPROMOTION unverzüglich mit allen Informationen und
Unterlagen versorgen, die für die termingerechte Erbringung der Leistung erforderlich
sind. Er wird BE FLYERPROMOTION von allen Vorgängen informieren, die für die
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst
während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den
Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen,
unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von BE FLYERPROMOTION
wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4. Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter
4.1 BE FLYERPROMOTION ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst
auszuführen und sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen
qualifizierter Dritter zu bedienen.

5. Honorar
5.1 Der Honoraranspruch von BE FLYERPROMOTION entsteht für jede einzelne
Leistung – wenn nichts anderes vereinbart wurde - sobald diese erbracht wurde. BE
FLYERPROMOTION ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu
verlangen.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen von
BE FLYERPROMOTION aufzurechnen, außer bei schriftlicher Anerkennung durch
die Agentur. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen an die BE FLYERPROMOTION haben - wenn nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde - innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung, netto ohne Abzug, zu
erfolgen.

7. Präsentation
7.1 Die präsentierten Ideen und Konzepte etc. stellen geistiges Eigentum dar. Dem
Kunden ist die weitere Verwendung der im Zuge einer Präsentation erbrachten
Konzepte und Ideen untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und
Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Jede Verwendung, insbesondere die
Weitergabe und Vervielfältigung, bedarf der Zustimmung der BE FLYERPROMOTION.

8. Eigentumsrecht
8.1 Für die Nutzung von Leistungen ( insbes. Werbehilfsmittel) von BE
FLYERPROMOTION , die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von BE FLYERPROMOTION
erforderlich. Dafür steht BE FLYERPROMOTION eine gesonderte angemessene
Vergütung zu.

9. Kennzeichnung
9.1 BE FLYERPROMOTION ist berechtigt, auf ihren Werbehilfsmitteln auf die Agentur
und etwaige Werbepartner hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.

9.2 BE FLYERPrOMOTION ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen
Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere
auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende
Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

10. Haftung
10.1 BE FLYERPROMOTION wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der
allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig
auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche,
die aufgrund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird
ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen
ist; insbesondere haftet BE FLYERPROMOTION nicht für Prozesskosten, eigene
Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie
für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
BE FLYERPROMOTION haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich
für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober
Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

10.2 Die Haftung von BE FLYERPROMOTION wird auf jeden Fall auf den Betrag
beschränkt, den ihm der Kunde für den gegenständlichen Auftrag bezahlt hat.

10.3 BE FLYERPROMOTION haftet – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- nicht für Folgeschäden, insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn.

11. Anzuwendendes Recht
11.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BE FLYERPROMOTION ist
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen
Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der BE FLYERPROMOTION.

12.2 Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
 
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