Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bernhard Eder BE FLYERPROMOTION
1. Geltung 1.1 Die BE FLYERPROMOTION erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbedingungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; Ebenso, wenn vom Kunden anderslautende AGBs verwendet werden, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss 2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von BE FLYERPROMOTION bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von BE FLYERPROMOTION sind - sofern nicht anders schriftlich vereinbart - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart - 2 Wochen ab dessen Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch BE FLYERPROMOTION zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass BE FLYERPROMOTION eindeutig zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang 3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2 Der Kunde wird BE FLYERPROMOTION unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die termingerechte Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird BE FLYERPROMOTION von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von BE FLYERPROMOTION wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4. Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter 4.1 BE FLYERPROMOTION ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen und sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen.
5. Honorar 5.1 Der Honoraranspruch von BE FLYERPROMOTION entsteht für jede einzelne Leistung – wenn nichts anderes vereinbart wurde - sobald diese erbracht wurde. BE FLYERPROMOTION ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen von BE FLYERPROMOTION aufzurechnen, außer bei schriftlicher Anerkennung durch die Agentur. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen 6.1 Zahlungen an die BE FLYERPROMOTION haben - wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde - im Vorhinein, netto ohne Abzug, zu erfolgen.
7. Präsentation 7.1 Die präsentierten Ideen und Konzepte etc. stellen geistiges Eigentum dar. Dem Kunden ist die weitere Verwendung der im Zuge einer Präsentation erbrachten Konzepte und Ideen untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe und Vervielfältigung, bedarf der Zustimmung der BE FLYERPROMOTION.
8. Eigentumsrecht 8.1 Für die Nutzung von Leistungen ( insbes. Werbehilfsmittel, Präsentationsunterlagen etc.) von BE FLYERPROMOTION , die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von BE FLYERPROMOTION erforderlich. Dafür steht BE FLYERPROMOTION eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9. Kennzeichnung 9.1 BE FLYERPROMOTION ist berechtigt, auf ihren Werbehilfsmitteln auf die Agentur und etwaige Werbepartner hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 BE FLYERPROMOTION ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
10. Haftung 10.1 BE FLYERPROMOTION wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet BE FLYERPROMOTION nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. BE FLYERPROMOTION haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
10.2 Die Haftung von BE FLYERPROMOTION wird auf jeden Fall auf den Betrag beschränkt, den ihm der Kunde für den gegenständlichen Auftrag bezahlt hat.
10.3 BE FLYERPROMOTION haftet – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Folgeschäden, insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn.
11. Anzuwendendes Recht 11.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BE FLYERPROMOTION ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 12.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.
|